Pflichtangaben
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Allgemeines
Das Symbol des durchgestrichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektroaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Geräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Stadt- bzw. Kommunalverwaltung erhalten. |
Auch Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und
Elektronikgeräte zurückzunehmen. Diese müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen sowie ohne
Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes auf Verlangen des Endnutzers bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen. Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als
Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen.
Sofern das alte Elektro- bzw.
Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es
zurückgeben. Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie
diesem bitte alte Batterien oder Akkus sowie Altlampen, bevor sie es zur Entsorgung zurückgeben, und führen diese
einer separaten Sammlung zu. Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie auf www.elektrogesetz.de.
Text- und Bildquelle: elektrogesetz.de / hesselmann service GmbH
Unsere Verpflichtung
vipitec nimmt das Thema Umweltschutz sehr ernst. Mit unserer WEEE-Registrierung (Reg.-Nr. DE54279209) bei der
Stiftung ear beteiligen wir uns an der kollektiven Rücknahme und Entsorgung von Elektronik-Altgeräten. Ihre bei uns
erworbenen Geräte können Sie deshalb nach der Nutzungszeit bei jeder qualifizierten Rücknahmestelle kostenfrei zurückgeben. Ein Onlineverzeichnis der qualifizierten Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie unter https://e-schrott-entsorgen.org. Da wir keine Verkaufsfläche von min. 400 m² und keine
Lagerfläche von min. 800 m², bieten wir selbst keine Altgeräterücknahme an.
Erfüllungsvorgaben
Informationen zur Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 ElektroG (Sammelquote) und § 22 Abs. 1 ElektroG (Verwertungsquoten):
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben auf seiner Internetseite: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
WEEE-Merkblatt
Weitere Informationen zur korrekten Entsorgung von alten Elektro- und Elektronik-Geräten finden Sie in unserem WEEE-Merkblatt.